Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Teilnahmebedingungen:

  • § 1 Allgemeines

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Deep Green GmbH. 

  • § 2 Teilnahmevoraussetzungen

Das Gewinnspiel beginnt um 00.00 Uhr des ersten Tages des Aktionszeitraumes und endet am 31.01.2022 um 23.59 Uhr. Für die Teilnahme muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin im genannten Aktionszeitraum die im Gewinnspiel geforderte Aktion umsetzen. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen im Mindestalter von 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter/innen des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, z.B. im Falle der Manipulation oder Störung des Gewinnspielverlaufs oder bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels oder die Teilnahme daran ist ausgeschlossen. 

Die Teilnahme ist nicht auf Kunden von SWISS FX beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware abhängig.

  • § 3 Gewinnauslosung

Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, alle 14 Tage vergeben. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Änderung, Übertragung oder Barauszahlung des Preises ist nicht möglich. Der/die Gewinner/in werden via E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner werden dabei aufgefordert, sich unter Angabe ihres vollständigen Namens und einer gültigen Empfängeradresse innerhalb von 3 Werktagen (72h) bei uns zurückzumelden, damit der Preis versendet werden kann. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht binnen der Frist oder fehlen erforderliche Angaben für eine Zusendung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinn erneut unter Ausschluss des bisherigen Gewinners /der bisherigen Gewinnerin verlosen.

  • § 4 Datenschutz

Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, seinen Vor- und Nachnamen, eine gültige Empfängeranschrift, sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin damit einverstanden, dass der Veranstalter den Vor- und Nachnamen, sowie die Empfängeradresse für die Dauer des Gewinnspiels speichert.

Die Nutzung der Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter erfolgt ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.  Die Nutzung für andere werbliche Zwecke ist ausgeschlossen, es sei denn, der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat anlässlich der Registrierung für die Teilnahme die Einwilligung in eine solche Nutzung erteilt. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ablauf des Gewinnspiels gelöscht. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu, die jederzeit an support@swissfx.de gerichtet werden können. Widerruft ein Teilnehmer die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten, tritt er damit von der Teilnahme am Gewinnspiel zurück. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten vor Ablauf der vorgenannten Frist gelöscht.

  • § 5 Kontakt

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung dieses Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an: support@swissfx.de

  • § 6 Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.